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Häufige Fragen (FAQ)
zu den Verbraucherzentralen

1. Warum zur Verbraucherzentrale?

Eine unabhängige Interessensvertretung der Verbraucher ist heute durch den Umbau der Sozialsysteme (Altersvorsorge, Gesundheitswesen), der Unübersichtlichkeit der liberalisierten Märkte (Energie, Telekommunikation) und der Globalisierung der Unternehmen wichtiger denn je. Da wir überwiegend öffentlich finanzierte, gemeinnützige Organisationen sind, können wir Sie unabhängig und neutral beraten. Denn Unterstützung finden die Verbraucher in Deutschland traditionell auf nichtstaatlicher Ebene. Die Verbraucherzentralen in den Ländern sind erste Ansprechpartner für umfassende Verbraucherinformation und Beratung. Wir verschaffen Überblick bei unübersichtlichen Angebotsmärkten und Durchblick bei komplexen Marktbedingungen. Und wir benennen Gesundheits- oder Umweltaspekte, die Kaufentscheidungen beeinflussen können.
Den Schwerpunkt unserer Beratung bilden Rechtsfragen im Verhältnis zwischen Unternehmen und privaten Verbrauchern. Verbraucher erfahren bei uns, welche Rechte sie haben und wie sie durchzusetzen sind.

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2. Wie finanzieren sich die Verbraucherzentralen?

Die Verbraucherzentralen finanzieren sich aus öffentlichen Zuwendungen der Länder, Einnahmen aus der Beratung und dem Verkauf ihrer Ratgeber. Die genauen Zahlen sind in den Geschäftsberichten veröffentlicht, die Sie auf den Websites der Verbraucherzentralen finden.

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3. Zu welchen Themen beraten die Verbraucherzentralen?

In unseren Beratungsstellen beraten wir Sie zu Themen des Verbraucherrechts und zu allen Entscheidungen rund ums Geld – zum Beispiel zu Kauf- und Dienstleistungsverträgen, falschen Versprechen aus Gewinnspielen, den neuesten Wunderdiäten und Nahrungsergänzungsmitteln, zur Berechtigung von Telekommunikations- und Energieabrechnungen, zu Versicherungen, zur richtigen Altersvorsorge und Krankenversicherung.

Wir beraten zu:

  • Kreditrecht, Schuldner- und Insolvenzverfahren
  • Banken und Geldanlage
  • Versicherungen
  • Patientenrechten und Gesundheitsdienstleistungen
  • Reiserecht
  • Baufinanzierung
  • Energie
  • Ernährung
  • Haushalt, Freizeit, Telekommunikation

Auf den Websites der Verbraucherzentralen finden Sie das vollständige Beratungsangebot in Ihrem Bundesland.

Eine Übersicht über unser breit gefächertes Ratgeberprogramm finden Sie auf den Websites der Verbraucherzentralen.

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4. Wo finde ich die nächste Beratungsstelle?

Detaillierte Informationen mit der Adresse der nächstgelegenen Beratungsstelle finden Sie auf der Website der Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes

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5. Kann ich mich auch telefonisch beraten lassen?

Telefonische Beratung erhalten Sie in allen Bundesländern über die Beratungshotlines. Nähere Einzelheiten erhalten Sie auf der Website Ihres Bundeslandes.

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6. Warum kostet die Beratung Geld?

Da die öffentlichen Zuwendungen in den letzten Jahren erheblich zurückgefahren wurden, müssen die Verbraucherzentralen einen immer größer werdenden Teil der benötigten Mittel selbst erwirtschaften. Die Beratungsentgelte decken dabei meist nur einen Teil der entstehenden Kosten.

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7. Ist die Beratung auch wirklich unabhängig?

Die Verbraucherzentralen sind überparteiliche und unabhängige, gemeinnützige Vereine. Mit ihrer Arbeit verfolgen die Verbraucherzentralen keine kommerziellen Interessen und beraten daher ausschließlich im Interesse des Verbrauchers.

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8. Was sind die Kernaufgaben der Verbraucherzentralen?

Wir

  • verfolgen Rechtsverstöße durch Abmahnung und Klagen
  • vertreten Verbraucherinteressen auf politisch-parlamentarischer Ebene
  • informieren Medien und Öffentlichkeit über wichtige Verbraucherthemen
  • verschaffen Ihnen einen Überblick bei Produkten und Dienstleistungen
  • beraten Sie unabhängig und individuell
  • führen Aktionen, Projekte und Ausstellungen zu interessanten Verbraucherthemen durch.

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9. Was haben die Verbraucherzentralen für die Verbraucher erreicht?

Die Verbraucherzentralen sind seit mehr als 50 Jahren für die Verbraucher tätig und haben in dieser Zeit nicht nur Millionen von Bürgerinnen und Bürgern erfolgreich beraten, sondern darüber hinaus durch ihre Interessenvertretung auch für die Allgemeinheit eine Reihe von Erfolgen erzielt.

Die Verbraucherzentralen haben als einzige Organisationen in Deutschland das Recht zur außergerichtlichen Rechtsberatung, das heißt, sie dürfen im Rahmen ihres Aufgabengebietes neben Rechtsanwälten Bürgerinnen und Bürger außergerichtlich beraten und vertreten. Andere Verbände dürfen nur gegenüber ihren Mitgliedern rechtsberatend tätig werden. Diese Vorrangstellung ist zweifellos als Anerkennung des Gesetzgebers gegenüber der Arbeit der Verbraucherzentralen zu werten.

Außerdem haben die Verbraucherzentralen die sogenannte Verbandsklagebefugnis. Sie dürfen Verstöße gegen das Recht zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz) und gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) abmahnen beziehungsweise dagegen gerichtlich vorgehen.

Von diesen Klagebefugnissen haben die Verbraucherzentralen immer wieder mit großem Erfolg Gebrauch gemacht. Einige Beispiele aus dem Bereich der Finanzdienstleistungen belegen dies. Einen großen und bis heute wichtigen Erfolg für die Verbraucher stellt beispielsweise die Kreditaktion der Verbraucherzentralen Mitte der achtziger Jahre dar, mit der die verbraucherfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu sittenwidrigen Ratenkreditverträgen publik gemacht und Kreditnehmer ermuntert wurden, ihre finanziellen Ansprüche gegenüber Kreditinstituten geltend zu machen. Dank der Unterstützung durch die Verbraucherzentralen erhielten Tausende Ratenkreditnehmer von Banken und Sparkassen Rückzahlungen in beträchtlicher Höhe.

Erwähnt sei auch ein Urteil des Bundesgerichtshofs zur Tilgungsverrechnung bei Hypothekendarlehen, mit dem 1988 die langjährige Praxis der Kreditinstitute, Tilgungszahlungen der Kunden verspätet anzurechnen, wegen fehlender Transparenz unterbunden wurde. Das Urteil war deshalb bahnbrechend für die Verbraucherarbeit, weil der Bundesgerichtshof (BGH) erstmalig in aller Deutlichkeit klarstellte , dass Allgemeine Geschäftsbedingungen auch bei Finanzinstituten die Rechte und Pflichten der Vertragspartner so klar und verständlich regeln müssen, dass auch Kunden, die nur einmal im Leben mit der Materie befasst sind, sie verstehen können.

Dieses Transparenzgebot durchzieht bis heute die BGH-Rechtssprechung. So hat der Bundesgerichtshof in einem von einer Verbraucherzentrale betriebenen Klageverfahren im Februar 2004 undurchsichtige Zinsklauseln von Sparverträgen für unwirksam erklärt. Dieses Urteil betrifft alle Banken und Sparkassen, die langfristig angelegte Sparverträge anbieten. Bei diesen Sparverträgen erhalten die Vertragsinhaber zusätzlich zu einer variablen Grundverzinsung feste Prämien, Bonuszahlungen oder Zinsaufschläge, die mit zunehmender Laufzeit steigen. Viele Sparer mussten in der Vergangenheit nach dem Vertragsabschluss verärgert feststellen, dass der variable Basiszinssatz in Phasen sinkender Zinsen zwar deutlich gesenkt, in Hochzinsphasen jedoch nur unzureichend nach oben angepasst wurde. Das führte zu Zinsverlusten von bis zu mehreren Tausend Euro.

Ebenso hat der Bundesgerichtshof in einem weiteren von einer Verbraucherzentrale angestrengten Verfahren im Sinne der Verbraucher entschieden, dass Anleger, die als „stille Gesellschafter“ an riskanten Investitionsgeschäften beteiligt sind, aus dem Geschäft ohne finanziellen Verlust aussteigen können. Sie erhalten ihre Einlage von der Kapitalgesellschaft in vollem Umfang zurück, wenn sie nachweisen können, dass sie bei Vertragsabschluss nicht ordnungsgemäß über Risiken und Nachteile an der Unternehmensbeteiligung informiert worden.

1997 erstritt eine Verbraucherzentrale vor dem BGH die Entscheidung, dass Gutschriften am Tag des Zahlungseingangs auf Girokonten wertgestellt werden müssen. Viele Banken hatten bis dahin Geschäftsbedingungen, die eine Wertstellung erst am nächsten Bankarbeitstag nach Geldeingang vorsahen und die ihnen erhebliche Zinsgewinne zu Lasten ihrer Kunden einbrachten. Von diesem Urteil profitiert jeder Haushalt, da Girokonten heute unverzichtbar sind.

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10. Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt die Rechtsberatung der Verbraucherzentralen?

Die Verbraucherzentralen sind nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz zur Rechtsberatung und außergerichtlichen Rechtsbesorgung legitimiert. Sie geben zunächst Hilfe zur Selbsthilfe und greifen dann erst rechtsbesorgend und rechtsverfolgend ein, wenn der Einzelne sich allein nicht durchsetzen kann. Am Anfang steht aber immer erst die Prüfung der Rechtslage durch die Rechtsberatung der Verbraucherzentralen. Darüber hinaus haben die Verbraucherzentralen die Befugnis, gegen unlauteren Wettbewerb und unzulässige Geschäftsbedingungen vorzugehen, soweit Verbraucher direkt davon betroffen sind.

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11. Verbraucherzentralen und Stiftung Warentest – was ist eigentlich der Unterschied?

Die Verbraucherzentralen und die Stiftung Warentest haben klar voneinander getrennte Arbeitsbereiche und Aufgaben. Die Verbraucherzentralen beraten und informieren die Verbraucher zu ihrem konkreten Problem. Die Berater bearbeiten über vier Millionen Anfragen jährlich und leisten vor Ort Basisarbeit in den Bereichen Recht und Reklamation, Ernährung, Energie, Produkte, Kredite, Schulden oder Altersvorsorge. Als „Hilfe zur Selbsthilfe“ gibt es in Beratungsstellen und Stadtbüchereien die Infothek, ein bundesweit einheitliches Selbstinformationssystem. Bürger können sich in dem ständig aktualisierten Medium zu nahezu allen Themen umfassend, aktuell und gezielt informieren.

Die Stiftung Warentest Stiftung testet Produkte und Dienstleistungen durch vergleichende Untersuchungen in Deutschland und auf dem europäischen Markt. Sie informiert die Verbraucher neutral und allgemeinverständlich durch die Zeitschriften „test“ , „FINANZtest“ und Sonderpublikationen. Ausführliche Dienstleistungs- und Produkttests können sie in den Infotheken einsehen oder erhalten Sie online bei der Stiftung Warentest.

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12. Kann ich bei der Verbraucherzentrale auch Mitglied werden?

Verbraucherinnen und Verbraucher können die Arbeit der Verbraucherzentralen unterstützen, indem sie Fördermitglied werden. Diese Möglichkeit besteht beispielsweise in Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen. Durch Ihre Mitgliedschaft tragen Sie dazu bei, dass wir auch weiterhin ein kostengünstiges und umfassendes Beratungsangebot aufrechterhalten können. Und Sie helfen uns, die Interessen der Verbraucher bei Behörden, in Politik und Wirtschaft auch weiterhin wirksam vertreten zu können.
So hätten wir in der Vergangenheit viele wichtige Prozesse ohne die Beiträge unserer Fördermitglieder nicht führen können. Wenn durch unsere Verfahren allgemeine Geschäftsbedingungen kundenfreundlicher formuliert werden müssen oder unlautere Werbemaßnahmen verboten werden, kommen diese Ergebnisse allen Verbraucherinnen und Verbrauchern zugute. Wie Sie Mitglied werden können, und wie hoch der Beitrag ist, erfahren Sie auf den Websites der Verbraucherzentralen.

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13. Wieviele Mitarbeiter haben die Verbraucherzentralen?

In den 200 Beratungsstellen der Verbraucherzentralen der Länder und dem Verbraucherzentrale Bundesverband in Berlin arbeiten rund Tausend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

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