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Häufige Fragen (FAQ)
zum Verbraucherzentrale Bundesverband

www.vzbv.de

1. Kann man sich beim Verbraucherzentrale Bundesverband auch beraten lassen?

Nein. Die Information und Beratung der Verbraucherinnen und Verbraucher ist ausschließlich Aufgabe der Verbraucherzentralen in den einzelnen Bundesländern. Der Bundesverband unterstützt und fördert die Verbraucherzentralen bei dieser wichtigen Aufgabe.

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2. Wie arbeiten der Verbraucherzentrale Bundesverband und die Verbraucherzentralen zusammen?

Als Dachorganisation unterstützt der Bundesverband die Verbraucherzentralen bei der Erarbeitung von aktuellen Informationen für die Verbraucherberatung. So finanziert und fördert der Bundesverband beispielsweise die bundesweiten „Beratungsstandards“ – das sind Antworten auf Verbraucherfragen, die in der Beratung häufig gestellt werden. In Arbeitsgruppen werden diese Antworten für alle Verbraucherzentralen zentral aktualisiert.

Die Beratungsstandards stehen allen Verbraucherzentralen über ein gemeinsames Intranet zur Verfügung. Damit die Beraterinnen und Berater der Verbraucherzentralen verlässlich informieren können und immer auf dem neuesten Stand sind, bietet der Bundesverband den Verbraucherzentralen außerdem ein umfassendes Qualifizierungs- und Fortbildungsprogramm mit jährlich etwa einhundert Workshops und Seminaren an.

Als „Stimme der Verbraucher“ ist der Bundesverband aber auch auf Hinweise angewiesen, welche die Verbraucherzentralen aus ihrer Beratungspraxis an uns weitergeben – sie dienen häufig als Anregung für eine Verbesserung der Rechtslage. Die konkreten Erfahrungen der Verbraucherinnen und Verbraucher spielen somit bei der politischen Lobbyarbeit und bei der Durchsetzung der Verbraucherrechte vor Gericht eine zentrale Rolle.

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3. Wie wird die Arbeit des Verbraucherzentrale Bundesverbands finanziert?

Der Kernhaushalt wird zu etwa 85 Prozent durch Mittel aus dem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft finanziert. Grundlage hierfür ist der Bundeshaushalt, über den alljährlich der Deutsche Bundestag entscheidet. Die übrigen Mittel stammen aus Mitgliedsbeiträgen und aus dem Verkauf von Ratgebern für Verbraucher.
Darüber hinaus engagiert sich der Bundesverband in einer Reihe von Projekten, beispielsweise der bundesweiten Energieberatung der Verbraucherzentralen. Diese Projekte werden von verschiedenen Bundesministerien, aber auch aus Mitteln der Europäischen Union finanziert. Eine vollständige Übersicht über den Haushalt finden Sie in unserem Jahresbericht [pdf-Datei, 3mb].

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4. Wenn das meiste Geld vom Bundesverbraucherministerium kommt – wie unabhängig kann der Verbraucherzentrale Bundesverband dann sein?

Politisch sieht sich der Verbraucherzentrale Bundesverband allein einer einzigen Interessengruppe verpflichtet – den Verbraucherinnen und Verbrauchern. Als eingetragener Verein entscheidet der Bundesverband selbst über Inhalte und Schwerpunkte seiner Arbeit. Die politische Unabhängigkeit des Verbraucherzentrale Bundesverbands und seiner Vorgängerorganisation (Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände – AgV) ist von der Bundesregierung bisher immer respektiert worden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband ist an keinerlei Weisungen des Bundesverbraucherministeriums gebunden. Auch in Personalfragen, etwa bei der Berufung und Entlastung des Vorstands, ist der Verbraucherzentrale Bundesverband in seinen Entscheidungen völlig autonom.
Seine Unabhängigkeit spiegelt sich auch in den Pressemitteilungen und öffentlichen Stellungnahmen des Verbraucherzentrale Bundesverband, in denen neben Lob auch Kritik an der Bundesregierung und am Bundesverbraucherministerium zu finden ist.

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5. Gibt es Alternativen zur Finanzierung durch die öffentliche Hand?

Mit seiner Arbeit sorgt der Verbraucherzentrale Bundesverband für einen Ausgleich zwischen den Interessen der Unternehmen und denen der Verbraucher, denn ohne eine vernünftige Balance zwischen Angebot und Nachfrage kann Wirtschaft nicht funktionieren.
Gleiches gilt für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze durch die Verbandsklagebefugnisse: Hier kontrolliert der Staat nicht selbst, sondern verlässt sich darauf, dass geltendes Recht und die grundlegenden Spielregeln von Markt und Wettbewerb von den Verbraucherverbänden durchgesetzt werden. Denn ohne wirksame Rechtsdurchsetzung laufen die besten Gesetze ins Leere.
Es gibt also gute Gründe für eine öffentliche Finanzierung unserer Arbeit. Zugleich aber profitieren auch die Unternehmen: Denn auf komplexen, unübersichtlichen Märkten können qualitätsorientierte Unternehmen ihre Produkte nur an gut informierte Verbraucher verkaufen, die ihre Rechte kennen und einfordern.

Um es an einem Beispiel zu verdeutlichen: Die meisten Deutschen sind falsch versichert. Sie haben Versicherungen, die sie nicht brauchen und sind gleichzeitig bei elementaren Lebensrisiken häufig überhaupt nicht versichert. Von Verbrauchern, die genau wissen, welche Versicherungen sie brauchen und welche nicht, würden also all die Versicherungs-
unternehmen profitieren, die maßgeschneiderte und bedarfsgerechte Versicherungslösungen anbieten.

Vor diesem Hintergrund tritt der Verbraucherzentrale Bundesverband für eine Beteiligung der Wirtschaft an der Finanzierung der unabhängigen Verbraucherinformation und –beratung ein. Hierfür bietet sich die Gründung eines unabhängigen Stiftungsvermögens an, an der sich die öffentliche Hand ebenso wie einzelne Branchen beteiligen.

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6. Was ist der Unterschied zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband und der Stiftung Warentest?

Der Verbraucherzentrale Bundesverband und die Stiftung Warentest haben klar voneinander getrennte Arbeitsbereiche und Aufgaben. Während der Verbraucherzentrale Bundesverband die politische Interessenvertretung der Verbraucherinnen und Verbraucher ist, sorgt die Stiftung Warentest durch Tests von Waren und Dienstleistungen für mehr Markttransparenz. Die Stiftung Warentest ist zugleich durch ihre Satzung zu politischer Neutralität verpflichtet.
Trotz klar getrennter Aufgaben arbeiten Verbraucherzentrale Bundesverband und Stiftung Warentest eng zusammen. Beide Organisation sind auch institutionell miteinander verbunden: Während die Stiftung Warentest den Verbraucherzentrale Bundesverband als Fördermitglied unterstützt, ist der Verbraucherzentrale Bundesverband im Verwaltungsrat, im Kuratorium und in den Fachbeiräten der Stiftung Warentest vertreten.

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7. Wie bestimmt der Verbraucherzentrale Bundesverband die Prioritäten seiner Arbeit?

Über die Schwerpunkte der Arbeit entscheidet die Mitgliederversammlung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, in der alle Mitgliedsorganisationen vertreten sind. Entscheidungsgrundlage sind Vorschläge der vom Vorstand geleiteten Geschäftsstelle des Verbraucherzentrale Bundesverbandes in Berlin. Weitere Informationen über Struktur und Gremien des Verbraucherzentrale Bundesverbandes finden Sie auf der Website des Verbraucherzentrale Bundesverbandes sowie in der Satzung.

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8. Was hat der Verbraucherzentrale Bundesverband mit seiner Lobbyarbeit bisher für die Verbraucher erreicht?

Die folgende Fälle zeigen beispielhaft, wo sich der Verbraucherzentrale Bundesverband für die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher stark macht und welche Erfolge wir dabei erzielen:

  • Stichwort Energiepreise: Die Liberalisierung des Strom- und Gasmarktes in Deutschland ist gescheitert. Große Monopolunternehmen beherrschen den Markt und verhindern jeden Wettbewerb. Die Kosten zahlen die Verbraucher. Und die Konjunktur – denn europäische Spitzenpreise bei Strom und Gas schöpfen Kaufkraft in Milliardenhöhe ab. Mit Nachdruck setzt sich der Verbraucherzentrale Bundesverband deshalb seit Jahren für eine wirksame Regulierung des Strom- und Gasmarktes in Deutschland ein.
  • Beispiel Girokonto: Ohne Girokonto kann das Bezahlen extrem teuer werden.
    Gerade sozial schwache Menschen aber machen regelmäßig die Erfahrung, dass Banken das Girokonto verweigern oder kündigen. Wir machen uns seit Jahren stark dafür, dass jeder Verbraucher ein Konto auf Guthabenbasis bekommt. Mittlerweile haben sich alle Fraktionen des Bundestages dieser Forderung angeschlossen
    – ein wichtiger Etappensieg hin zu einem gesetzlich verbrieften Recht.
  • Präzedenzfall Arzneimittelschäden: Patienten, die durch die Einnahme von Medikamenten schwere Schäden davontragen, blieben bisher mit ihrem Leid allein. Um Ansprüche auf Schmerzensgeld geltend zu machen, mussten sie einen kausalen Zusammenhang zwischen der Einnahme des Medikaments und den Folgeschäden nachweisen – ein extrem schwieriges Unterfangen. Eine auf Druck des Verbraucherzentrale Bundesverbandes verabschiedete Gesetzesänderung dreht die Beweislast um. Nun müssen die Hersteller nachweisen, dass die Schädigung nicht von den Arzneimitteln herrührt.
  • Problemfeld Verbrauchertäuschung: In einem fairen Wettbewerb darf sich Verbrauchertäuschung nicht lohnen. Und doch haben sich unlautere Geschäftspraktiken bisher betriebswirtschaftlich ausgezahlt. Denn auch wenn die Verbraucherzentralen und der Verbraucherzentrale Bundesverband vor Gericht einen Stopp solcher Praktiken durchsetzen konnten, blieben die erzielten Gewinne beim Unternehmen. Die auf Druck des Verbraucherzentrale Bundesverbandes eingeführte Abschöpfung von Unrechtsgewinnen lässt auf Besserung hoffen. Der Erfolg in der Praxis bleibt abzuwarten. Dennoch ist die Abschöpfung durch Rechtsbruch erzielter Gewinne ein Signal, dass Verbraucherschutz und ökonomischer Erfolg Hand in Hand gehen.

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9. Wie erfolgreich sind die vom Verbraucherzentrale Bundesverband angestrengten juristischen Verfahren?

Der Verbraucherzentrale Bundesverband geht jedes Jahr in rund 300 Fällen gegen Werbung vor, die irreführend ist oder die mit unlauteren Mitteln arbeitet. Die geschieht mit großem Erfolg: So verpflichten sich zahlreiche Unternehmen dazu, die entsprechende Werbung einzustellen, noch bevor es überhaupt zu gerichtlichen Maßnahmen kommt. Und auch in den Fällen, in denen der Verbraucherzentrale Bundesverband seine Position vor Gericht durchsetzen muss, ist die Erfolgsquote hoch.
Mit seinen Verbandsklagebefugnissen geht der Verbraucherzentrale Bundesverband auch gegen Vertragsklauseln vor, die Verbraucher einseitig benachteiligen. Bei den etwa 100 Verfahren pro Jahr bewirkt der Verbraucherzentrale Bundesverband regelmäßig Veränderungen zugunsten der Verbraucher.

Stellvertretend für zahlreiche Verfahren seien zwei genannt, in denen der Verbraucherzentrale Bundesverband für die Sache der Verbraucher bis zum Bundesgerichtshof ziehen musste – und gewann:

  • BGH-Urteil: Verbraucher müssen Rechnung prüfen können
    Mobilfunkkunden dürfen nur dann zur Zahlung per Einzugsermächtigung verpflichtet werden, wenn zwischen dem Zeitpunkt der Rechnungszustellung und der Abbuchung mindestens fünf Werktage liegen. Zu dieser Entscheidung kam der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil gegen die Deutsche Telekom MobilNet GmbH (DeTeMobil), nachdem der Verbraucherzentrale Bundesverband das Mobilfunkunternehmen verklagt und auf eine höchstrichterliche Rechtssprechung gedrängt hatte. Die Richter teilten die Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverband, wonach den Kunden genügend Zeit eingeräumt werden müsse, die Rechnung zu prüfen und für eine ausreichende Deckung des Girokontos zu sorgen.
    (Urteil des BGH vom 23.01.2003, Az.: III ZR 54/02)
  • BGH-Urteil: Zugesicherte Rendite für stille Beteiligung irreführend
    Eine Werbung für eine Kapitalanlage ist dann irreführend, wenn sie durch die Nennung einer Mindestverzinsung des eingesetzten Kapitals die falsche Vorstellung einer sicheren Rendite weckt. Dieses abschließende Urteil fällte der Bundesgerichtshof nach einer Klage, die der Verbraucherzentrale Bundesverband bereits im September 1999 gegen die Lenz Immobilienhandel AG eingereicht hatte.
    Das vom Verbraucherzentrale Bundesverband verklagte Unternehmen hatte interessierten Anlegern angeboten, sich als atypische stille Gesellschafter mit Einmaleinlagen oder Rateneinlagen an der Aktiengesellschaft zu beteiligen. Unter anderem hatte sie in ihrem Emissionsprospekt eine "Mindestverzinsung von sechs Prozent der zur Zeit erbrachten Einlage jahresdurchschnittlich ergebnisunabhängig vertraglich zugesichert" angeboten. Der BGH bestätigte mit seinem Urteil die Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverband, wonach die Werbung den falschen Eindruck vermittelt, es handele sich um eine Kapitalanlage mit sicherer Rendite. Das Unternehmen sei nicht in der Lage, ihren stillen Gesellschaftern unabhängig vom wirtschaftlichen Erfolg ihrer Geschäfte eine Mindestverzinsung des eingesetzten Kapitals in Höhe von sechs Prozent pro Jahr zuzusichern.
    Urteil des BGH vom 02.10.2003 - Az: I ZR 252/01

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